Abrechnung/Kosten

Als Privatpraxen behandeln wir Versicherte aller Privatkassen, Beihilfeversicherte und Selbstzahler. 

Unser Honorar für Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

 
 

Privatversicherte

Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Hilfreich ist es, wenn Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse informieren. In der Regel werden die Behandlungskosten von privaten Krankenversicherungen erstattet. Erfahrungsgemäß ist eine schriftliche Zusage vorteilhaft. Bei allen Formalitäten unterstützen wir Sie gerne.

 

Beihilfeberechtigte

Ihre Beihilfestelle erwartet zur Beantragung einer Psychotherapie einen Antrag, den wir gerne für Sie schreiben. Gemeinsam mit Ihrer zusätzlichen privaten Krankenkasse werden die Kosten in der Regel übernommen.

 

Selbstzahler

Bei der Selbstzahlung entfallen jegliche Formalitäten. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie während Ihrer Behandlung die volle Anonymität, z. B. gegenüber der Krankenkasse behalten.